Rechtliche Herausforderungen

Arbeitsgruppe Rechtliche Herausforderungen
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Arbeitsgruppe Rechtliche Herausforderungen

Neue Technologien werden nur dann am Markt erfolgreich sein, wenn sie im Einklang mit der bestehenden Rechtsordnung stehen.

Problemstellung

Das Potenzial von Smart Services ist von einem grundsätzlichen Dilemma geprägt: Der Erfolg der Service-Plattformen wird von der Verfügbarkeit einer großen Zahl an integren und validen Daten abhängig sein, die in vielen Fällen zudem personenbezogen oder -abhängig sind. Nur sie ermöglichen maßgeschneiderte, kundenindividuelle Dienste. Dem entgegen steht der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datensparsamkeit. Eine der großen Herausforderungen besteht daher darin, einerseits den Datenschutz zu gewährleisten und andererseits möglichst viele individuelle Daten zu nutzen und bereitzustellen. Dieses Dilemma aufzulösen ist die Voraussetzung, um aus datenverarbeitenden Technologien und darauf basierenden intelligenten Anwendungen Innovationen zu entwickeln.

Grundlagen

Das Vertrauen in den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und die Datensicherheit sind die Basis, um einen Markt für Smart Services in Deutschland (und darüber hinaus) entwickeln zu können. Für die Projekte des Programms Smart Service Welt liegt die juristische Herausforderung also vor allem in der Frage nach den Nutzungs- und Verwertungsrechten von Daten. Es muss geprüft werden, inwiefern in den geförderten Vorhaben dieser Aspekt von Relevanz ist, ob ihm genug Bedeutung beigemessen wird und ob Schutzmechanismen sowie Sicherheitslösungen konsequent und wirtschaftlich zum Einsatz kommen können. Hierbei sind neben den rechtlichen Herausforderungen auch die technischen Aspekte der Sicherheit, also etwa „security by design“, mitzudenken. Das Thema Datenschutz und -sicherheit spielt auch in der Arbeitsgruppe „Sichere Plattformarchitekturen“ eine große Rolle.

Die für Entwicklung und Implementierung von Smart Services relevanten Rechtsgebiete sind vielfältig. Neben dem Haftungsrecht nehmen auch das Arbeits- und Verbraucherschutzrecht, das Strafrecht, das Recht der Providerhaftung und das bereits erwähnte Datenschutzrecht eine entscheidende Rolle ein. Insbesondere durch die unmittelbare Geltung der EU-Datenschutzverordnung seit Mai 2018 stehen Anbieter von plattformbasierten Diensten vor großen Herausforderungen. Daneben gibt es auf europäischer Ebene weitere gesetzgeberische Bestrebungen, die Voraussetzungen für einen „digital single market“, also einen digitalen Binnenmarkt, auch im Bereich der digitalen Dienstleistungen voranzutreiben. Auch der Vergleich mit der US-amerikanischen Rechtslage kann bedeutsam sein. Mögliche, mit grenzüberschreitenden datenbasierten Dienstleistungen verbundene Handelshemmnisse könnten für deutsche Unternehmen eine Rolle spielen. Wesentliche Regelungen zur Absicherung globaler Wirtschaftsbeziehungen sind durch Institutionen wie die WTO (World Trade Organisation) oder durch bilaterale Investitionsschutzverträge getroffen worden.

Mögliche Lösungen

Das dem Datenschutzrecht zugrunde liegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinflusst maßgeblich die Ausgestaltung von Smart Services. Es umfasst das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen und wird oft im Zusammenhang mit dem Begriff der „Digitalen Souveränität“ genannt. Das bedeutet, die „Besitzer“ von Daten müssen befähigt werden, über die Bereitstellung und Rücknahme „ihrer“ Daten souverän zu entscheiden. Hierfür ist Transparenz darüber nötig, in welchen Kontexten welche Daten für wen und zu welchem Zweck zur Verfügung gestellt wurden. Hierzu müssen Betreiber von Smart-Service-Diensten schon sehr früh Ansätze über die geplanten Datenverarbeitungsvorgänge entwickeln.

Voraussichtlich werden Lösungsansätze auch in Richtung „informationssicherer“ Systeme zu diskutieren sein, die mittels ausgefeilter Technik den strengen rechtlichen Anforderungen bezüglich Datenschutz und -sicherheit genügen können. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der rechtlichen Zuordnung nicht-personenbezogener, aber ökonomisch möglicherweise höchst sensibler Daten. Die juristische Diskussion dazu befindet sich noch in den Anfängen, es zeichnen sich jedoch Ansätze von Lösungsmöglichkeiten zur Beherrschung dieser Problematik ab.

Die hier thematisierten rechtlichen Herausforderungen werden gegenwärtig auch in zahlreichen anderen Kontexten analysiert und bearbeitet (z. B. in der Initiative „Grünbuch – Digitale Plattformen“ des BMWK). Die Begleitforschung im Rahmen des Programms Smart Service Welt wird daher die Initiativen, Erkenntnisse, Lösungsansätze und -empfehlungen anderer Akteure hierzu beobachten, aus- und bewerten, mit ihnen in den Austausch treten und in geeigneter Weise in Bezug setzen zu den laufenden Vorhaben von Smart Service Welt.