Einreichung von Innovationskonzepten

Das BMWK-Förderprogramm „Entwicklung Digitaler Technologien“ ist eine wichtige Grundlage der Förderung von Forschung- und Entwicklung (FuE) in Verbundvorhaben. Ein Segment des Förderprogramms sind sogenannte „Innovationskonzepte“, die es ermöglichen sollen, über die im Förderprogramm benannten Schwerpunkte hinaus, zukunftsweisende Ansätze für die weitere Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien vorzuschlagen.

Im Vordergrund stehen konzeptionelle Arbeiten, beispielsweise zur Anbahnung neuartiger Geschäftsmodelle und Ökosysteme, die auf dem Einsatz bzw. der Nutzung digitaler Technologien beruhen. Die Entwicklung muss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Chancen einher gehen und zur Stärkung von Standortperspektiven beitragen. Die Ergebnisse dieser konzeptionellen Arbeiten sollen hinsichtlich Tragfähigkeit und Erfolgsaussichten für weitergehende Maßnahmen gutachterlich bewertet werden. Sie können nachfolgend Ausgangspunkt für entsprechende FuE-Projekte bis hin zu ganzen Technologieprogrammen zur praktischen Umsetzung, Erprobung und Demonstration des Innovationskonzepts sein.

Gegenstand der Förderung

Das BMWK strebt durch „Innovationskonzepte“ an, Entwicklungsansätze im Bereich der digitalen Technologien mit einem herausragenden Innovationspotenzial zu identifizieren und aufzugreifen.

Im Rahmen konzeptioneller Arbeiten sollen:

  • technische, ökonomische und gesellschaftliche Zielsetzungen und Mehrwerte herausgearbeitet werden, die sich durch das Konzept zur Nutzung bzw. dem Einsatz digitaler Technologien ergeben können. Unmittelbare Technologieentwicklungen sind nicht Gegenstand eines Innovationskonzepts und mithin nicht förderfähig.
  • Analysen und Bewertungen zur technologischen Machbarkeit, zum Marktpotenzial, zu den Bedarfen in der Wirtschaft sowie zur Nachhaltigkeit des Ansatzes erarbeitet werden.
  • Umsetzungsstrategien entwickelt werden (erforderliche Schritte, erforderliche Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft einschließlich der Einholung von Unterstützungszusagen bzw. Netzwerkbildung).

Die Projektlaufzeit für ein Innovationskonzept beträgt typischerweise 6 Monate, höchstens jedoch 12 Monate. Der Verbund soll aus mindestens zwei und maximal drei Projektpartnern aus Wirtschaft und Wissenschaft bestehen.

Bitte beachten Sie, dass das von Ihnen vorgeschlagene Innovationskonzept eine strategische Bedeutung für den deutschen und europäischen Wirtschaftsraum haben muss. Zudem entsteht mit der Projektbewilligung kein Anspruch auf eine nachfolgende Förderung durch das BMWK oder andere Organisationen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Projektskizze bzw. die Idee für das Innovationskonzept neu sein muss. Projektskizzen, die zuvor bei einem anderen Technologiewettbewerb abgelehnt wurden und nur geringfügig oder gar nicht modifiziert wurden, werden grundsätzlich abgelehnt.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der zu erwartenden Wettbewerbssituation lediglich herausragende Projektskizzen mit signifikantem Innovationspotenzial und einem ganzheitlichen Ansatz für die engere Auswahl in Betracht gezogen werden können.

Ablauf der Einreichung und Auswahl von Projektskizzen

Projektvorschläge für Innovationskonzepte können jederzeit beim Projektträger eingereicht werden. Begutachtung und Rückmeldung zu eingereichten Projektskizzen erfolgen in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang. Im Falle der Inaussichtstellung einer Förderung durch das BMWK und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln erfolgt seitens des Projektträgers die Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.

Es gilt das folgende Verfahren:

1. Schritt: Anfertigung und Einreichung einer Projektskizze:

  • Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag für ein Innovationsprojekt in Form einer Projektskizze über das Portal PT-Outline ein, die das Vorhaben aussagekräftig auf maximal 10 Seiten (einschließlich einer zweiseitigen Zusammenfassung) darstellt. Hierfür nutzen Sie die bereitgestellte Mustervorlage. Skizzen, die von der dort vorgegebenen Struktur und Formatierung abweichen, müssen mit einer Ablehnung rechnen.
  • Die Projektskizze ist mit einer maximal zweiseitigen Zusammenfassung einzuleiten, aus der Motivation, Zielsetzungen, Konsortialpartner und konkrete Anschlussfähigkeit Ihres Projektvorschlags hervorgehen.

2. Schritt: Auswahl der förderwürdigen Projektskizzen:

  • Ein Gremium, bestehend aus Vertretern des BMWK, des Projektträgers und ggf. weiteren, externen Experten, wird die eingereichten Projektskizzen begutachten und deren grundsätzliche Förderwürdigkeit bewerten.
  • Bei positiver Bewertung der Projektskizze kann das Projektkonsortium zur Teilnahme an einer virtuellen Gutachtersitzung zwecks Präsentation und Erörterung weitergehender Fragestellungen im Kreis des Gutachtergremiums eingeladen werden.
  • Die endgültige Förderfähigkeit wird durch das BMWK entschieden. Im positiven Fall und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel erfolgen eine Aufforderung zur Antragstellung sowie eine Antragstellerberatung durch den Projektträger. Hinweis: Abgelehnte Innovationskonzepte werden bei erneuter Einreichung grundsätzlich zurückgewiesen.

Rechtsgrundlage/Fördervoraussetzungen:

Neben den o. g. spezifischen Förderbedingungen geltenden die Zuwendungsvoraussetzungen einschließlich Art und Höhe der Zuwendung des eingangs genannten Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ (BAnz AT 11.07.2022 B1) in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 20. Dezember 2023 (BAnz AT 02.01.2024 B2).

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ sowie den zugehörigen Nebenbestimmungen (ANBest-P oder ANBest-GK sowie BNBest-BMBF98) oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ sowie den derzeit geltenden Nebenbestimmungen des BMWK (NKBF98, ohne Nr. 5.6 NKBF98).

Das Fördervolumen beträgt in der Regel weniger als 1 Million Euro. Die finanzielle Abwicklung der Förderprojekte ist über profi-Online vorzunehmen.

Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen werden die Teilnahmebedingungen dieses Förderaufrufs und des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ in der aktuell gültigen Fassung akzeptiert.

Kontaktaufnahme mit dem DLR Projektträger:

E-Mail: Innovationskonzepte@dlr.de