Meldung
28.10.2024

Rechtssicherheit beim Einsatz von 5G-Campusnetzen im produzierenden Gewerbe

Dass die innovativen Ansätze des Forschungsprojekts 5G++ FlexiCell nicht nur technisch umsetzbar sind, sondern auch den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen, bestätigt ein aktuelles Rechtsgutachten. Dieses beleuchtet die Anforderungen aus einschlägigen Gesetzen und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Anwendungsfälle aus dem Bereich der Industrie 4.0.

FlexiCell VARTA-Transportbox
FlexiCell VARTA-Transportbox
© Hochschule Aalen
FlexiCell VARTA-Transportbox

Das Forschungsprojekt 5G++ FlexiCell setzt sich mit einer der zentralen Herausforderungen der modernen industriellen Fertigungs- und Automatisierungstechnik auseinander: der Einführung und Nutzung von 5G-Funktechnologie als privates Campusnetz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Doch viele Unternehmen sehen sich dabei mit spezifischen Hindernissen konfrontiert, das Potenzial von 5G voll auszuschöpfen. Eine große Hürde ist die empfundene Rechtsunsicherheit, denn schließlich sind bei neuen Technologien nicht alle rechtlichen Rahmenbedingungen bereits abgesteckt.

„In den von FlexiCell betrachteten Szenarien sind wir nicht Telekommunikationsanbieter, aber an der einen oder anderen Stelle kann es schnell einmal passieren, dass man es wird.“ – Prof. Dr.-Ing. Stephan Ludwig, Professor für "Komponenten digitaler Technologien" an der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft (Aalen University), Projektleiter 5G++ FlexiCell

Das vorliegende Gutachten beleuchtet die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung der nomadischen 5G++ FlexiCell und ihrer Anwendungsfälle relevant sind. Neben der DSGVO handelt es sich dabei um das Telekommunikationsgesetz (TKG), welches u. a. die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sowie das BSI-Gesetz.
Das Gutachten stellt sicher, dass die im Projekt entwickelten innovativen Ansätze nicht nur technisch umsetzbar sind, sondern auch den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen können. Dies umfasst:
- den Smarten Transportbehälter mit 5G-Funk und 5G-Lokalisierung für Track & Trace;
- das Flurförderfahrzeug (AGV) mit Roboterarm als Mobiler Manipulator;
- die mobile Qualitätsmesszelle mit integrierter 5G++ FlexiCell und Edge-Computing-Funktionen.

Die unmittelbare Gültigkeit des Gutachtens beschränkt sich zwar zunächst auf diese spezifischen Anwendungsfälle. Seine Feststellungen bieten aber Ansatzpunkte, um andere Einzelfälle schnell abschätzen und zielgerichtet betrachten zu können.

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