Meldung
20.07.2021

Deutschland strebt Führungsrolle beim autonomen Fahren an

Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren ist Deutschland das erste Land weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer:innen aus der Forschung in den Alltag holt. Bis 2022 sollen Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb gebracht werden. Das Gesetz gilt als Ausgangspunkt für die Entwicklung eines international einheitlichen Rechtsrahmens auf EU- und UNECE-Ebene.

Um das große Potential des autonomen und vernetzten Fahrens in Zukunft optimal zu nutzen, treibt die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet voran. Das neue Gesetz zum autonomen Fahren stellt in diesem Zusammenhang einen Meilenstein dar: Es schafft den Rechtsrahmen für den Einsatz von autonomen Kraftfahrzeugen (Stufe 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb – und das bundesweit. Es unterstützt damit die Entwicklung hin zu einer vielseitigen, sicheren, umweltfreundlichen und nutzerorientierten Mobilität der Zukunft.


Bundesminister Andreas Scheuer: „Heute gehen wir einen Riesenschritt Richtung Zukunft: Der Bundesrat hat unser Gesetz zum autonomen Fahren beschlossen. Damit ist der Weg frei, um selbststeuernde Fahrzeuge ganz regulär auf die Straße zu holen - als erstes Land weltweit. Damit setzen wir international Standards. Noch sind wir den technischen Entwicklungen einen Schritt voraus. Aber ich sehe auch an den vielen Förderprojekten, wie schnell es bei den Herstellern vorangeht, um ihre Visionen zur Realität zu machen. Ich bin mir sicher: Wir werden autonomes Fahren bald erleben. Mit unserem neuen Gesetz sorgen wir dafür, dass Deutschland dabei die Nummer Eins ist.“

Die Flexibilität steht im Vordergrund

Der Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge wird künftig für eine maximale Zahl von Einsatzszenarien ermöglicht. Dazu gehören u.a.:

  • Shuttle-Verkehre von A nach B,
  • People-Mover (Busse, die auf einer festgelegten Route unterwegs sind),
  • Hub2Hub-Verkehre (z.B. zwischen zwei Verteilzentren),
  • nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten,
  • die Beförderung von Personen und/oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile sowie
  • „Dual Mode Fahrzeuge“ wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP).

Damit regelt das Gesetz eine Reihe von Sachverhalten neu, wie u.a. die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen sowie die Pflichten der am Betrieb der Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion beteiligten Personen.

Deutschland wird international führend beim autonomen Fahren

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) arbeitet intensiv daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Dafür wurde in einem ersten Schritt bereits am 21. Juni 2017 das Gesetz zum automatisierten Fahren (Stufe 3) erlassen, welches sich auf geänderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers, während der automatisierten Fahrphase bezieht. Gemeinsam mit dem aktuellen Gesetz zum autonomen Fahren (Stufe 4) will das BMVI sich künftig entschlossen dafür einsetzen, die entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene und innerhalb der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) weiterzuentwickeln.

Zugleich soll die Automobilwirtschaft ihre Anstrengungen zum autonomen Fahren intensivieren. Wie bei der dritten Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“, auf welcher sich Vertreter der Automobilindustrie und Experten zur Stärkung des Produktions- und Innovationsstandortes Deutschland austauschen, vereinbart, will die Industrie die Erprobungsmöglichkeiten am Standort Deutschland konsequent nutzen, um automatisierte und autonome Fahrzeuge „erlebbar“ zu machen – gerade auch im ländlichen Raum.

Das BMVI wird die Auswirkungen des Gesetzes nach Ablauf des Jahres 2023 evaluieren – insbesondere mit Blick auf die zwischenzeitlichen Entwicklungen auf dem Gebiet des autonomen Fahrens und die Fortschreibung internationaler Vorschriften sowie der Vereinbarkeit mit Datenschutzbestimmungen. Der Deutschen Bundestag wird über die Ergebnisse unterrichtet.

Deutschland ist internationaler Innovationstreiber

Auch dank deutscher Initiative wurde auf UN-Ebene das Level-3-Spurhaltesystem (ALKS – Automated Lane Keeping System) bis 60 Stundenkilometer auf Autobahnen, welches beispielsweise im Stau zur Anwendung kommen kann, verabschiedet. Ebenfalls unter aktiver deutscher Beteiligung wird aktuell an Erweiterungen der UN-Regelung zu ALKS gearbeitet. Ziel ist es, eine Geschwindigkeitserweiterung bis 130 Stundenkilometer und die Spurwechselfähigkeit des Systems zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie hier, den Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen.

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