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18.01.2018

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Staatsekretär Machnig sichert Unterstützung für KMU zu

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als bindend. Staatssekretär Machnig sagte KMU nun Unterstützung zu.

Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anzuwenden. Damit die Herausforderungen bei der Umsetzung gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nicht zu groß werden, veranstaltet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kooperation mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Road-Show, um KMU bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen. Dies sicherte Matthias Machnig, Staatssekretär der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, zu.


Der erste von rund 25-30 geplanten Terminen fand am 18. Januar 2018 in Leipzig statt. Bei der Road-Show quer durch die Bundesrepublik wird das BMWi Referenten entsenden und den Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Vorfeld eine Checkliste zum Thema DSGVO zukommen lassen. Gemeinsam mit den Vertretern der regionalen IHK richtet das BMWi Informationsveranstaltungen aus, an denen KMU aus den jeweiligen Regionen sich rund um das Thema informieren können.


Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde im April 2016 durch das EU-Parlament in Straßburg verabschiedet. Sie soll zu einer weitgehenden Vereinheitlichung des Datenschutzrechtes innerhalb der EU beitragen. Im Kern der DSGVO steht der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen im Speziellen mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten. Darüber hinaus soll die Verordnung den freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleisten.

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