Meldung
21.04.2017

Recht hat Priorität

Beim Auftakttreffen der Arbeitsgruppe „Rechtliche Herausforderungen“ standen vor allem rechtliche Fragen zur Plattformökonomie im Fokus.

Arbeitsgruppe Rechtliche Herausforderungen
© fotogestoeber – Fotolia
Arbeitsgruppe Rechtliche Herausforderungen

Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Entwicklung von Smart Services zu beachten? Diese Frage stand im Mittelpunkt des ersten Treffens der Arbeitsgruppe „Rechtliche Herausforderungen“, das am 16. Februar 2017 in Berlin stattfand. Gerade bei der Entwicklung von neuen Angeboten sollten rechtliche Aspekte frühzeitig geklärt werden, um zu verhindern, dass die Arbeit mit der geltenden Gesetzeslage in Konflikt gerät – und damit die ganze Realisierung des Projekts gefährdet.

Zahlreiche Erkenntnisse in diesem Bereich konnten schon gewonnen werden – Smart Service Welt kann auf Ergebnisse anderer Technologieprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wie Smart Data oder AUTONOMIK für Industrie 4.0, zurückgreifen, die sich ebenfalls mit juristischen Herausforderungen beschäftigen. Neue rechtliche Fragen stellen sich den Förderprojekten von Smart Service Welt beispielsweise in Bereichen der Daten- und Plattformökonomie – weshalb diese Aspekte bei dem Workshop im Februar vertieft behandelt wurden.

Durch die Bereitstellung von Diensten auf onlinebasierten Plattformen entstehen neue Akteure, die nicht nur Anbieter und Nachfrager vermitteln, sondern z.B. durch eine innovative Analyse von Daten auch einen Mehrwert generieren. Das wirft eine Vielzahl juristischer Fragen auf, beispielsweise zum Recht an der Erhebung und Nutzung von Daten. Hier gilt es, aktuelle rechtliche Entwicklungen im Blick zu behalten: So wird derzeit etwa auf europäischer Ebene intensiv an einem neuen, verbindlichen Rechtsrahmen für Plattformökonomien gearbeitet. Auch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die im nächsten Jahr in Kraft tritt, spielt eine wichtige Rolle: auf der einen Seite bewirkt sie den Wegfall einiger rechtlicher Vorschriften, die Entwicklungen mitunter eingeschränkt haben (z.B. Landesdatenschutzgesetze), auf der anderen Seite bieten die sehr allgemein gehaltenen Formulierungen der Vorschriften viel Raum für Unsicherheiten.

Am übergreifenden Workshoptag im Mai soll gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Plattformarchitekturen zu den Herausforderungen der rechtskonformen Datennutzung weitergearbeitet und gemeinsame Fragestellungen noch intensiver geprüft werden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen