Meldung
15.06.2015

Ju-RAMI 4.0: Grundlage für ein neues Technikrecht Industrie 4.0?

Ju-RAMI 4.0
Ju-RAMI 4.0
© Begleitforschung AUTONOMIK für Industrie 4.0
Ju-RAMI 4.0: Grundlage für ein neues Technikrecht Industrie 4.0?

Für das Gelingen des Zukunftsprojekts Industrie 4.0 sind Standardisierung und Normung und die Lösung von Industrie 4.0-spezifischen rechtlichen Herausforderungen von zentraler Bedeutung. Industrie 4.0 erfordert eine nie dagewesene Integration physischer und virtueller Systeme über Domänen- und Hierarchiegrenzen und Lebenszyklusphasen hinweg. Das ist nur durch die Nutzung konsensbasierter Spezifikationen und Normen und innerhalb vorhandener rechtlicher Vorgaben möglich. Mit dem Referenzarchitekturmodell 4.0 (kurz RAMI 4.0) wurde bereits die Grundlage für ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Sprache für die Akteure der Industrie 4.0 geschaffen. RAMI 4.0 besteht aus einem Koordinatensystem, das die wesentlichen Prozessschritte der Wertschöpfung Industrie 4.0 abbildet. Mit RAMI 4.0 können hoch flexible Industrie 4.0-Konzepte beschrieben und in die Umsetzung überführt werden. Das Modell beantwortet erstmals die Fragen, an welchen Stellen bestehende Standards genutzt bzw. fehlende Standards erarbeitet werden müssen. Komplexe Zusammenhänge können so in kleinere, überschaubare Prozessschritte aufgeteilt werden.

Die Begleitforschung des Technologieprogramms AUTONOMIK für Industrie 4.0 hat nun – angelehnt an das Referenzarchitekturmodell 4.0 - einen ersten Schritt hin zu einer „juristischen“ Referenzarchitektur für die Industrie 4.0 gemacht. „Ju-RAMI 4.0“ wird den ersten Rahmen für eine mögliche Referenzarchitektur Technikrecht abbilden. Ebenso wie das Referenzarchitekturmodell besteht Ju-RAMI 4.0 aus einem dreidimensionalen Koordinatensystem, das die wesentlichen Rechtsgebiete und die Industrie 4.0-Komponenten beinhaltet. Sie dient als Grundlage für die Analyse der in Industrie 4.0 relevanten Rechtsfragen und soll als nachvollziehbares Schaubild, Praxisanwendungen auch ohne weitreichende Rechtskenntnisse ermöglichen. Ziel ist es, den an Industrie 4.0-Projekten beteiligten Akteuren kurzfristig einen ersten Orientierungsrahmen zu präsentieren, der ihnen möglicherweise bestehende Rechtslücken aufzudecken hilft und erste Lösungswege anbietet.

Ju-RAMI 4.0 wurde in Zusammenarbeit mit Experten aus den Projekten des Technologieprogramms AUTONOMIK für Industrie 4.0 unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf von der Forschungsstelle „RobotRecht“ der Universität Würzburg und Reinhold Pichler vom DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE, den Experten der AUTONOMIK-Begleitforschung für Recht sowie Normen und Standards, erarbeitet und soll nun kurzfristig weiterentwickelt werden. Ziel ist es, bis Ende 2015 eine erste Referenzarchitektur Technikrecht für Industrie 4.0 zur Verfügung zu stellen.